Psychotherapie, Supervision, Sexualtherapie, Fortbildung - Dipl.Päd. Reinhold Munding/ neuLand

Sexuelle Gewalt: Opfer und Täter

Opfer sexueller Gewalt sind Frauen, Männer, Jungen und Mädchen jeglichen Alters.
Gemeinsam ist ihnen, dass ihre Freiwilligkeit und Selbstbestimmung, ob, mit wem und welche sexuellen Kontakte sie haben wollen, verletzt wurde: sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Kindesmissbrauch, Exhibitionismus (das Zur-Schau-Stellen des entblößten Penis), Voyeurismus (das Eindringen in die sexuelle Intimsphäre anderer durch heimliches und unerlaubtes Beobachten), Herstellung und Verbreitung von pornografischen Medien mit verbotenen Bildern (u.a. im Internet) sind die häufigsten Delikte. Die Opfer werden überredet, überwunden, genötigt, gezwungen, gefoltert, gedemütigt, bedroht, gemobbt, bestochen, gekauft und körperlich sowie seelisch tief verletzt.
Die Folgen sind Scham- und Ekelgefühle, (Todes-)Angst, Irritation bei der weiteren sexuellen Entwicklung, Alpträume, Ablehnung jeglicher sexuelle Kontakte, übermäßig sexualisiertes Verhalten, um das Geschehene „ungeschehen“ zu machen und Beziehungsängste.

Bei erheblichen seelischen Verletzungen (Traumatisierungen) ist eine psychologische oder psychotherapeutische Behandlung angezeigt, um die „Beschädigung“ der Seele und der Person nach Möglichkeit vollständig zu heilen.

Die Täter sexueller Gewalt sind in den meisten Fällen Männer, aber auch Frauen. Sexuelle Gewalt gegen Erwachsene wird in aller Regel von Männern ausgeübt. Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist überwiegend männlich dominiert, aber keineswegs immer. Das Missbrauchen von Kindern zum Zwecke der sexuellen Stimulation oder Befriedigung ist so vielseitig wie die Täter und Täterinnen.
Sie kommen keineswegs immer aus dem „Nichts“. Im Gegenteil: In den allermeisten Fällen kennen sie ihre Opfer (ob Kinder oder Erwachsene, Verwandtschaft, Familie, Nachbarschaft, Schule, Freizeit usw.).

Vereinzelt gibt es Männer und Frauen, die durchaus ein halbwegs intaktes Empfinden haben, dass ihr Vorhaben nicht „in Ordnung“ oder gar strafbar ist.
Sie haben die moralisch-menschliche Pflicht und Verantwortung, dieses Tun um jeden Preis zu unterbinden. Dies mag mit Hilfe einer professionellen oder therapeutischen Hilfe geschehen, in manchen Fällen auch durch eine Selbstanzeige.

Aber auch angezeigte und verurteilte Täter(innen) haben die Möglichkeit und Chance, einen erneuten Rückfall zu verhindern. „Tätertherapie“ ist möglich, notwendig, sehr häufig erfolgreich und nach aller Erfahrung unbedingt erforderlich, um weitere Opfer zu verhindern.
Männer, die sich strafbar gemacht haben, haben die Chance, zu lernen, wie sie ihre Sexualität anders als mit grenzüberschreitendem, das Opfer schädigendem und strafbarem Verhalten erleben können. Sie sollen in die Lage versetzt werden, an jedem Punkt ihres Vorhabens „auszusteigen“ und sich für eine andere Lösung zu entscheiden. Therapie ist keine „Gehirnwäsche“, sondern ein Lernprozess.